Besuchszeiten

Montag, Freitag
8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch
14.30 - 17.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Unsere Gesellschaften verfügen sowohl über so genannte „öffentlich geförderte“ als auch über „frei finanzierte“ Wohnungen.

Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist es notwendig, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen. Hier sind unter Berücksichtigung des Einkommens, der Familiengröße auch bestimmte Wohnflächengrenzen einzuhalten. Nähere Details können Sie mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin, Frau D’Amato, besprechen.

Die frei finanzierten Wohnungen über die unsere Gesellschaften verfügen, können grundsätzlich von jedem Interessenten angemietet werden. Bei der Zusage einer Mietwohnung achten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die bereits vorhandenen Strukturen in den einzelnen Mietobjekten. Zwingende Einschränkungen bezüglich der Wohnungsgröße oder der Einkommensverhältnisse bestehen bei den frei finanzierten Wohnungen nicht.