Fragen & Antworten
Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich das Mietverhältnis wieder kündige?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt somit drei Monate. Das heißt, Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns vorliegen, wenn sie zum Ablauf des übernächsten Monats gültig werden soll. Selbstverständlich werden wir immer bemüht sein, das Mietverhältnis mit Ihnen auf Wunsch vorzeitig zu beenden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir einen geeigneten Nachmieter für Ihre Wohnung finden. Bei der Suche eines Nachmieters konzentrieren wir uns zunächst auf unsere Wohnungsbewerberdatei.