Besuchszeiten

Montag, Freitag
8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch
14.30 - 17.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Sämtliche in der Betriebskostenverordnung genannten Positionen werden, sofern sie tatsächlich anfallen, einmal jährlich mit dem Mieter abgerechnet. Bei Wohnanlagen, die Beispielsweise über einen Hausmeisterservice verfügen, fallen dabei höhere Kosten an als bei Wohnanlagen, in denen der Mieter die Reinigungsarbeiten selbst erledigt.