Fragen & Antworten
Ich möchte gerne eine Person in meiner angemieteten Wohnung An- bzw. Abmelden.
Was muss ich tun?
Sie sollten eine Kopie der An- bzw. Abmeldung des Einwohnermeldeamtes bei der für Sie zuständigen Servicegruppe abgeben. Somit wird sichergestellt, dass die korrekte Anzahl der Personen bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden kann.