Besuchszeiten

Montag, Freitag
8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch
14.30 - 17.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Der Verwalter sollte über den Zeitpunkt des Wechsels informiert werden um eine korrekte Verwaltungsabrechnung erstellen zu können. Beim Wechsel sind vom Eigentümer die Zähler innerhalb der Wohnung, in der Regel für Wasser und Heizung, abzulesen. Die abgelesenen Werte sind an die Stadtbau zu übermitteln um diese in der Abrechnung berücksichtigen zu können. Alternativ hierzu kann der Eigentümer eine kostenpflichtige Zwischenablesung beim Wärmemessdienst beauftragen. Die Kosten sind, bei entsprechender Gestaltung des Mietvertrags, auf den ausziehenden Mieter umlegbar. Die Kontaktdaten des Wärmemessdienstes erfahren Sie beim für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Die Ummeldung des Stromzählers für die Wohnung durch den Eigentümer erfolgt unter Angabe von Zählernummer und Zählerstand direkt beim jeweiligen Stromanbieter.